Wissenswertes - Expertisen und Gutachten

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Wissenswertes

Schweigepfilcht
Der Gutachter behandelt Kenntnisse, die er im 
Zusammenhang mit seinem Auftrag erhält 
vertraulich. Seine Erkenntnisse, erteilt er nur 
seinem Auftragggeber mit. 
Darüber hinausgehend darf er nur mit dessen 
Einverständnis informieren.



Honorar
Das Honorar richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und 
nach individuellen Vereinbarungen mit dem Auftaggeber. 
Die Rechnungsstellung erfolgt gestützt nach 
dem effektiv erbrachten Zeitaufwand. 
Das Gutachterhonorar beträgt in der Regel
Fr. 125.- bis Fr. 180.- pro Stunde inkl. 
Schreibarbeit, zuzüglich Reisepesen und 
weitere Auslagen. Massgebend für den 
Honoraransatz sind besondere Umstände,
Schwierigkeit des Falls und deren 
bereitgestelleten Infrastruktur.


Kostenvorschuss
Gutachter verlangen generell einen 
Kostenvorschuss für eine Expertise.
Der Kostenvorschuss wird an der
Abrechnung des geleisteten Honorars 
angerechnet.









 
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