SchweigepfilchtDer Gutachter behandelt Kenntnisse, die er im
Zusammenhang mit seinem Auftrag erhält
vertraulich. Seine Erkenntnisse, erteilt er nur
seinem Auftragggeber mit.
Darüber hinausgehend darf er nur mit dessen
Einverständnis informieren.
Honorar
Das Honorar richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und
nach individuellen Vereinbarungen mit dem Auftaggeber.
Die Rechnungsstellung erfolgt gestützt nach
dem effektiv erbrachten Zeitaufwand.
Das Gutachterhonorar beträgt in der Regel
Fr. 125.- bis Fr. 180.- pro Stunde inkl.
Schreibarbeit, zuzüglich Reisepesen und
weitere Auslagen. Massgebend für den
Honoraransatz sind besondere Umstände,
Schwierigkeit des Falls und deren
bereitgestelleten Infrastruktur.
Kostenvorschuss
Gutachter verlangen generell einen
Kostenvorschuss für eine Expertise.
Der Kostenvorschuss wird an der
Abrechnung des geleisteten Honorars
angerechnet.